Referenten

Dr. jur. Stephanie Herzog

Rechtsanwältin und Partnerin, Peter & Partner, Rechtsanwälte, Würselen

 

Dr. Stephanie Herzog ist seit 2004 Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Peter & Partner in Würselen mit Schwerpunkt Erbrecht. Sie ist darüber hinaus seit 2006 als Mitglied des Gesetzgebungsausschusses für Erbrecht im Deutschen Anwaltsvereins aktiv und u.a. als Berichterstatterin bei den Stellungnahmen zur FGG-Reform, der Erbrechtsreform, der Europäischen Erbrechtsverordnung sowie zum digitalen Nachlass tätig.

 

Dr. Stephanie Herzog hat 2000 das Erste Juristische Staatsexamen erfolgreich absolviert, wurde 2002 an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb über die Pflichtteilsentziehung promoviert und hat 2004 ihr Zweites Juristisches Staatsexamen abgelegt.  Im Juli 2010 schloss sie erfolgreich den Lehrgang zum Erwerb des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“ ab.

 

Von 2001 bis 2011 war Dr. Stephanie Herzog Dozentin beim Juristischen Repetitorium Hemmer und der Hemmer / Econect GmbH. Sie ist seit 2013 Schriftleiterin der Zeitschrift ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, seit 2014 Pressereferentin der ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und seit März 2015 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV.

 

Dr. Stephanie Herzog hat das Thema „Digitaler Nachlass“ maßgeblich durch die Stellungnahme des DAV 34/2013 sowie zahlreiche Vorträge und Publikationen beeinflusst und vorangebracht. Sie ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses, des Gesetzgebungsausschusses und Pressereferentin im Erbrecht im DAV sowie Schriftleiterin der Zeitschrift ErbR. Darüber hinaus ist sie Kommentatorin u.a. im NK-BGB zu Pflichtteilsentziehung sowie digitalem Nachlass im neuen Band Nachfolgerecht, im Staudinger zum Erbscheinsverfahren und zu Auszügen des Pflichtteilsrechts und im BeckOGK zur Erbenhaftung. Sie hält regelmäßig Vorträge auf dem Gebiet des Erbrechts.

Mehr: www.rapeter.de

Bernd Kieser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Partner, Kanzlei Kieser und Hegner, Mannheim

 

Bernd Kieser ist 1960 geboren und in Mannheim als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht tätig. Zu den Spezialgebieten von Herrn Kieser gehören das Betreuungsrecht, das Recht der Vorsorgeregelungen sowie das Erb- und Steuerrecht.

 

Seit 2005 ist Herr Kieser Vorstand der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht (dvvb), ein Zusammenschluss auf das Gebiet des Betreuungsrechts und der Vorsorgeregelung spezialisierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland. Des Weiteren ist Herr Kieser Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht- u. Vermögensnachfolge im MAV.

 

Nebenberuflich ist Herr Kieser als Referent im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte und Notare auf den Gebieten des Betreuungs- und Erbrechts tätig. Ebenso har er als Fachautor verschiedener Aufsätze in einschlägigen Fachzeitschriften zu verschiedenen
Themen Stellung bezogen. In 2016 erschien im Stollfuß - Verlag das Praxishandbuch „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“, an dem Herr Kieser als Mitautor tätig ist.

 

Mehr: www.kanzlei-khn.de

Dr. Michael Bonefeld

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

 
Dr. Michael Bonefeld ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht in München. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Innsbruck und Göttingen wurde Michael Bonefeld 1994 am Max Planck Institut für Internationale Rechtsvergleichung (MPI) an der Universität Hamburg zum Dr. jur. promoviert. Er ist Leiter der Kanzlei BONJUR Rechtsanwälte in München. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist er Leiter des Fachbereichs Erbrecht am Deutschen Anwaltsinstitut; Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim am Zentrum für Unternehmensnachfolge; Dozent an der EBS Executive School und Referent diverser Fachvorträge.