Rechtsanwalt Dr. Manuel Tanck hat sich auf das Erbrecht sowie das Recht der Vermögensnachfolge spezialisiert und die Kanzlei ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet ausgerichtet. Seit über 25 Jahren berät er Mandanten in allen Fragen des Erbrechts und des Prozessrechtes und hat sich den überregionalen Ruf eines der maßgeblichen Experten seines Fachgebiets erworben.
Rechtsanwalt Dr. Manuel Tanck ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Referent für Anwalts- und Notarvereine. Darüber hinaus ist er Mitbegründer des Zentrums für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim e.V. (zentUma) und im Beirat des Instituts für Erbrecht e.V.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und im Coaching von Testamentsvollstreckern.
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